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PRIVATES BAURECHT

  1.    Beratung von Bauherren in der Baugenehmigungsphase

  2.    Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen zur rechtlichen Unbedenklichkeit

  3.    Zusammenarbeit mit Gutachtern und Bausachverständigen bei erkannten

  4.    Baumängeln

  5.    aussergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus

  6.    Bauverträgen

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