PRIVATES BAURECHT
PRIVATES BAURECHT
• Beratung von Bauherren in der Baugenehmigungsphase
• Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen zur rechtlichen Unbedenklichkeit
• Zusammenarbeit mit Gutachtern und Bausachverständigen bei erkannten
Baumängeln
• aussergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus
Bauverträgen